Wir sind wieder für Euch da !
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen guten und sicheren Start und bitte sie, die Arbeitsschutz- und Hygieneregeln strikt einzuhalten, damit der Friseurbesuch für Kunden und Friseur ein verdienter Erfolg wird.
Stand „Februar 2022“ für Friseursalons in Bayern
Bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios) gilt ab 9. Februar 2022 die 3G-Regel und nicht mehr 2G
Das bedeutet : 3G
• Geimpfte Personen mit Impfnachweis
• Genesene Personen mit Genesenen-Nachweis
• Getestete Personen mit negativem Testnachweis PCR-Test (vor max. 48 h durchgeführt), Schnelltest einer Teststation (vor max. 24 h durchgeführt) oder beaufsichtigter Selbsttest vor Ort.
• Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen 3G-Nachweis.
• Schülerinnen, benötigen keinen 3G-Nachweis, da diese regelmäßig in der Schule getestet werden. Laut Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministerium gilt für Schülerinnen die Ausnahme von der Testpflicht auch während der Ferien.
Maskenpflicht
• Kunden müssen FFP2-Masken tragen.
• Die Maskenpflicht des Personals richtet sich nach arbeitsschutzrechtlichen Regeln. Aufgrund der aktuellen Infektionslage regelt die Berufsgenossenschaft BGW, dass bei Tätigkeiten mit engem Kontakt zu anderen Personen unter 1,5 Metern eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Nachweis
Der jeweilige Nachweis muss vom Kunden vor Erbringen der Dienstleistung und im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Für die Salons besteht keine Dokumentationspflicht!
Michaela Widmann
Friseurmeisterin – Visagistin
Diplômé Coloration
Silver Star Calligraphy Cut
Eisenhausgasse 6 / 89312 Günzburg
Tel. 08221 / 91 60 799
info@instyle-friseur.com
Öffnungszeiten
Montag von 15:00 – 20:00
Dienstag von 08:30 – 18:00
Mittwoch von 08:30 – 18:00
Donnerstag von 08:30 – 20:00
Freitag von 08:30 – 20:00
Samstag von 08:00 – 13:00